Neophyten
01.07.2021
…ist die Bezeichnung für Pflanzen, die bei uns absichtlich eingeführt oder versehentlich eingeschleppt wurden und in der Folge verwildert sind. Wörtlich übersetzt heisst Neophyten "neue Pflanzen". Bis jetzt haben sich in der Schweiz rund 500 bis 600 Arten angesiedelt. Die Mehrheit dieser gebietsfremden Pflanzen ist gut in unsere Umgebung integriert und hat die einheimische Pflanzenwelt bereichert. Wie zum Beispiel die Rosskastanie. Einige dieser Pflanzen verhalten sich jedoch invasiv. Dies bedeutet sie verdrängen einheimische Arten und tragen zum Rückgang der biologischen Vielfalt bei. Diese wurden in zwei Gruppen eingeteilt, in invasive Neophyten oder in potenziell invasive Neophyten.
Was sind invasive Neophyten?
Eine Pflanze wird als invasiver Neophyt bezeichnet, wenn sie sich stark ausbreitet und die einheimische Flora verdrängt. Es sind ca. 18 Arten die zu dieser Gruppe gehören. Das Einbringen solcher Arten muss verhindert und bereits etablierte Arten kontrolliert oder beseitigt werden. Diese Pflanzen dürfen nicht mehr in den Umlauf gebracht, importiert, verkauft, transportiert und gepflanzt werden, sie sind verboten.
Weitere problematische Punkte sind:
- Einige Arten beeinträchtigen die Gesundheit von Menschen und Tieren.
- Sie destabilisieren Bachufer, Böschungen oder richten Schäden an Bauten an.
- Sie verursachen ökonomische Schäden, haben Einfluss auf Bauten, auf die Land- und Forstwirtschaft oder auf Verkehrswege, etc.
Was bedeutet Neophyten mit invasivem Potenzial?
Pflanzen mit invasivem Potential dürfen noch verkauft werden. Sie als Kundin / Kunde müssen aber beim Kauf über die Pflege und Anwendung informiert werden. Die Informationspflicht muss mündlich oder mit Etiketten stattfinden. Denn diese Pflanzen breiten sich bei falscher Anwendung und Pflege unkontrolliert aus. Beim Umgang mit diesen Pflanzen dürfen weder Menschen, Tiere noch Umwelt gefährdet werden. Auch die biologische Vielfalt darf nicht beeinträchtigt werden.
Auf diese Punkte muss je nach Pflanze geachtet werden:
- Pflanzen müssen sachgerecht entsorgt werden. Thermophile Kompostierung / Vergärung. Nicht auf dem eigenen Kompost entsorgen!
- Abgeblühte Blütenstände abschneiden. Pflanzen haben eine extreme Samen Mengen. Nicht im eigenen Kompost entsorgen!
- Rhizome ausstechen, Erfolgskontrollen machen.
- Vorsicht bei der Erdverschiebung, Verbreitung der Rhizome unbedingt vermeiden.
- Jungpflanzen sollten in der Natur ausgerissen werden.
In der Schweiz werden zurzeit ca. 58 Neophyten zu den invasiven oder den potenziell invasiven Neophyten gezählt. Die Liste dieser Pflanzen wird die Schwarze Liste (verbotene Pflanzen) oder Watch-List (informationspflichtige Pflanzen) genannt. Sie ist ein wichtiges Werkzeug für die verschiedenen öffentlichen und privaten Akteure. Zum Beispiel für die Bekämpfung oder bei der Vorbeugung der invasiven Neophyten. Wenn Sie unten auf den PDF-Link klicken, kommen Sie zu den gelisteten Pflanzen.
Für weitere Fragen und Beratungen stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Ihr Kreativ Garten Team
PDF-Download: neophyten.pdf
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